PSIRT – Meldepflicht nach dem EU Cyber Resilience Act

INTER CONTROL prüft und veröffentlicht Sicherheitslücken und Schwachstellen in unseren Produkten. Ab dem 11. September 2026 gelten zusätzlich die Meldepflichten nach Art. 14 des Cyber Resilience Act (CRA) gegenüber ENISA und der zuständigen nationalen CSIRT-Stelle.

Meldepflicht ab 11. September 2026

Als Hersteller vernetzter Produkte melden wir aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle über die ENISA Single Reporting Platform.

Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle melden

Helfen Sie mit, unsere Produkte sicherer zu machen. Wenn Sie eine Schwachstelle oder einen sicherheitsrelevanten Vorfall in einem INTER CONTROL Produkt entdecken, teilen Sie uns dies bitte mit folgenden Angaben mit: